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- Voraussetzungen: Die Lernenden verfügen über eine abgeschlossene obligatorische Schulzeit mit guten Leistungen. Die „guten“ Leistungen, wurden uns vor allem mit Freude an der Arbeit mit Menschen, mit einem guten Einfühlungsvermögen sowie mit ausgeprägten Kommunikationsfähigkeiten und Zuverlässigkeit umschrieben.
Die OdASanté umschreibt das Berufsbild wie folgt:
1) „Die Fachfrau/der Fachmann Gesundheit pflegt und betreut Klientinnen und Klienten in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens im stationären wie ambulanten Bereich. Sie/er führt in diesem Rahmen auch medizinaltechnische Verrichtungen aus.
2) Die Fachfrau/der Fachmann Gesundheit unterstützt das körperliche, soziale und psychische Wohlbefinden von Personen jeden Alters in deren Umfeld und gestaltet mit ihnen den Alltag.
3) Die Fachfrau/der Fachmann Gesundheit erbringt administrative und logistische Dienstleistungen und stellt die Schnittstellen zu den verschiedenen Dienstleistungsbereichen sicher.
4) Die Fachfrau/der Fachmann Gesundheit gestaltet und pflegt in ihrem/seinem Berufsalltag eine respektvolle berufliche Beziehung zu den Klientinnen und Klienten und richtet ihr/sein Handeln an deren Bedürfnissen aus. Sie/er respektiert die Klientinnen und Klienten als Individuen mit ihren spezifischen Wertesystemen.
5) Die Fachfrau/der Fachmann Gesundheit erbringt die Leistungen im Rahmen ihrer/seiner erworbenen Kompetenzen, der rechtlichen Rahmenbedingungen und der betrieblichen Regelungen selbstständig.“ (Quelle: Bildungsverordnung für Fachfrau / Fachmann Gesundheit EFZ vom 13.11.2008)
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre, Vollzeit
- Ausbildungskonzept: Die berufliche Praxisausbildung erfolgt in einer Institution des Gesundheits- und Sozialwesens, wobei die schulische Ausbildung an 1-2 Tagen pro Woche an der Berufsfachschule stattzufinden hat. Begleitend dazu kommen verschiedene überbetriebliche Kurse zu diversen Themen hinzu. Als Ausblick für besonders gute schulische Leistungen wird die Berufsmaturität in Aussicht gestellt.
- Abschluss: „Eidg. Fähigkeitszeugnis Fachfrau / Fachmann Gesundheit“
- Weiterbildungen
a) Berufsprüfungen in einem verwandten Bereich
b) Höhere Fachschule, z.B. Pflege, Operationstechnik
c) Fachhochschule in einem verwandten Fachbereich
II) Bildungsplan zum FaGe EFZ
Die OdASanté und das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie präzisieren durch den Bildungsplan die Ausbildung Fachfrau / Fachmann Gesundheit EFZ.
A) Ausbildungsübersicht – Aufbau und Lektionentafel
Der Bildungsplan stellt voran, dass alle drei Lernorte (Berufsfachschule, ÜK und Lehrbetrieb) verpflichtet sind, kompetenzorientiert zu arbeiten.
Die Lektionentafel – wie sie nachfolgend aufgeführt ist – zeigt die zeitliche Staffelung der Präsenz in der Berufsfachschule. Die Verteilung der überbetrieblichen Kurse würde – so der Bildungsplan – dieser Struktur folgen. – Grundsätzliche befinden sich die Lernenden zur Fachfrau / Fachmann Gesundheit EFZ wie folgt in der Schule:
1. Lehrjahr 2 Schultage pro Schulwoche
2. Lehrjahr 2 Schultage pro Schulwoche
3. Lehrjahr 1 Schultag pro Schulwoche
xIn der nachfolgenden Lektionentafel lassen sich vor allem vier Ergebnisse zusammenfassen:
- Der Berufskundeunterricht ist in 14 Kompetenzbereiche gegliedert, was damit zu einer überschaubaren Übersicht von Schwerpunkten für die Lernenden während ihrer schulischen Berufsausbildung führt.
- Der Berufskundeunterricht beinhaltet mit rund 65% den Grossteil der schulischen Ausbildung.
- Rund 35% des Berufskundeunterrichts entfallen auf den Kompetenzbereich „Pflege und Betreuung“. Damit hat dieser Kompetenzbereich die mit Abstand grösste Bedeutung.
- Nur noch rund 15% des Berufskundeunterrichts warten im dritten und letzten Ausbildungsjahr auf die Lernenden. Der berufskundliche Unterricht ist somit nach Ende des zweiten Ausbildungsjahres zu grossen Teilen abgeschlossen; die berufliche Praxis gewinnt noch mehr an Bedeutung.
Lektionentafel und Organisation der didaktischen Aktivitäten:
Kompetenzbereich
|
Lektionen total
|
1. Lehrjahr
|
2. Lehrjahr
|
3. Lehrjahr
|
Bereich 1_Ausrichtung des beruflichen Handelns an den Klienten und den Personen in deren Beziehungsumfeld |
80
|
10
|
50
|
20
|
Bereich 2_Hygiene und Sicherheit |
40
|
30
|
10
|
0
|
Bereich 3_Pflege und Betreuung |
360
|
120
|
180
|
60
|
Bereich 4_Medizinaltechnische Verrichtungen |
100
|
0
|
70
|
30
|
Bereich 5_Krise und Notfall |
40
|
0
|
25
|
15
|
Bereich 6_Ressourcenerhaltung und Prävention |
80
|
10
|
50
|
20
|
Bereich 7_Alltagsgestaltung |
60
|
45
|
15
|
0
|
Bereich 8_Ernährung |
80
|
60
|
20
|
0
|
Bereich 9_Kleidung und Wäsche |
40
|
40
|
0
|
0
|
Bereich 10_Haushalt |
40
|
40
|
0
|
0
|
Bereich 11_Administration |
20
|
20
|
0
|
0
|
Bereich 12_Logistik |
40
|
30
|
10
|
0
|
Bereich 13_Arbeitsorganisation |
20
|
10
|
10
|
0
|
Bereich 14_Die Fachfrau / der Fachmann Gesundheit als Lernende/r und Berufsperson |
40
|
25
|
0
|
15
|
Total Berufskunde
|
1040
|
440
|
440
|
160
|
Allgemeinbildender Unterricht
|
360
|
120
|
120
|
120
|
Turnen und Sport
|
200
|
80
|
80
|
40
|
Gesamttotal
|
1600
|
640
|
640
|
320
|
B) Überbetriebliche Kurse
Trägerschaft und Organe der überbetrieblichen Kurse zum FaGe EFZ:
- Träger der überbetrieblichen Kurse sind die Organisationen der Arbeitswelt
- Zu den Organen, welche für die Durchführung der ÜK verantwortlich sind, gehören: die Aufstichtskommission der OdASanté, die Kurskommission sowie die Kursanbieter.
Aufgebot, Teilnahme, Aufsicht:
Die Kursanbieter erlassen persönliche Aufgebote, so auch an das Kantonsspital Münsterlingen. Dabei stimmen die Kursanbieter die Kurstage mit dem Kantonsspital ab. Die zuständige Behörde des Kantons Thurgau nimmt die Aufsicht über die ÜK wahr; dazu hat sie jederzeit Zutritt zu den Kursen.
Zeitpunkt und Dauer:
Die überbetrieblichen Kurse dauern
- im ersten Lehrjahr 15 Tage zu 8 Stunden
- im zweiten Lehrjahr 15 Tage zu 8 Stunden
- im dritten Lehrjahr 4 Tage zu 8 Stunden
Von den insgesamt 34 Tagen sind fünf ÜK-Tage für spezifische Bedürfnisse das Kantonsspitals Münsterlingen vorgesehen. Die spezifischen ÜK-Tage sollen dazu dienen, Inhalte zu bringen, welche im Lehrbetrieb zu wenig geübt werden können. Folgende ÜK-Hauptthemen sind vorgesehen und werden wie folgt auf die drei Lehrjahre verteilt:
Erstes Lehrjahr
- Einführung in Praxis und Ausbildung – Pflege und Betreuung inklusive kinästhetisches Basiswissen – Ernährung – Kleidung – Berufsperson und Lernende – Bereichsspezifische Themen
Zweites Lehrjahr
- Pflege und Betreuung inklusive kinästhetisches Basiswissen – Medizinaltechnische Verrichtungen – Bereichsspezifische Themen
Drittes Lehrjahr
- Berufsperson und Lernende – Information zum Qualifikationsverfahren
x
C) Qualifikationsverfahren
Es fragt sich, wie sich die Note am Ende der Ausbildung zum FaGe EFZ zusammensetzt. Für die Lernende das Kantonsspital Münsterlingen gilt etwa folgende Vierteilung der Notenzusammensetzung (vgl. Veröffentlichung gemäss OdASanté):
Bereich
|
Form, Dauer, Zeitpunkt
|
Prüfende
|
I) Erfahrungsnote
Die Erfahrungsnote setzt sich zusammen aus der Summe der gewichteten Note in beruflicher Praxis (doppelt gewichtet) und der Note im berufskundlichen Unterricht (einfach gewichtet). | Ermittlung der Note in beruflicher Praxis: Kompetenznachweise jeweils am Ende des ersten bis fünften Semesters im dualen Prinzip und am Ende des zweiten bis sechsten Semesters im Schulortsprinzip.- Die Kompetenznachweise orientieren sich an den gemäss dem curricularen Aufbau erworbenen Kompetenzen der Lernenden. […] |
Vorgesetzte Fachkraft
|
Ermittlung der Note im berufskundlichen Unterricht: Semesternoten der Semester 1 bis 6 |
Lehrperson
| |
II) Individuelle praktische Arbeit
| […] Die/der Lernende muss im Rahmen einer im Berufsalltag eingebetteten individuellen praktischen Arbeit von 4 bis 6 Stunden Dauer zeigen, dass sie/er über die geforderten Kompetenzen verfügt, um ihre/seine Aufgaben fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen. – Die individuelle praktische Arbeit schliesst mit einem Fachgespräch von 30 Minuten Dauer ab. – Die Lerndokumentation und die Unterlagen der überbetrieblichen Kurse dürfen als Hilfsmittel verwendet werden. |
Expertenteam,
Vorgesetzte, Fachkraft
|
III) Schriftliche Schlussprüfung Berufskenntnisse
| Schriftliche Prüfung der Berufskenntnisse im Umfang von 3 Stunden. Die Prüfung findet im sechsten Semester statt. – Die schriftliche Prüfung hat Bezug zu Situationen des beruflichen Alltags und den beruflichen Kompetenzen der Lernenden gemäss dem Qualifikationsprofil. |
Lehrperson
Expertin/Experte
|
IV) Allgemeinbildung
| Der Qualifikationsbereich der Allgemeinbildung setzt sich aus den folgenden Teilbereichen zusammen:
|
[…]
Bei der Gesamtnote gilt folgende Gewichtung:
- praktische Arbeit: 30% => praktische Arbeit (doppelt gewichtet) / Präsentation mit Fachgespräch (einfach gewichtet)
- Berufskenntnisse: 20%
- Allgemeinbildung: 20%
- Erfahrungsnote: 30% => Bildung in beruflicher Praxis (doppelt gewichtet) / berufskundliche Unterricht (einfach gewichtet)
III) Zusammenarbeit des Kantonsspitals mit der IBGS-TG
Hauptzweck:
- „Regelung und Förderung der Ausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen
- Förderung von der Zusammenarbeit mit gleichgelagerten regionalen, kantonalen und nationalen Organisationen“
- „Mitwirkung bei der Überführung des heutigen zum zukünftigen Ausbildungssystem
- Unterstützung der Lehrbetriebe in Ausbildungsfragen
- Mithilfe bei der Organisation der LAP
- Durchführung von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen für Berufsbildner/innen in Zusammenarbeit mit dem Kanton und den Bildungsanbietern“
- Die überbetrieblichen Kurse sind Ausbildungseinheiten, welche während der ersten beiden Jahre der beruflichen Grundbildung in jene Ausbildungszeiten integriert sind, in welchen die Lernenden sonst im Lehrbetrieb währen. Sie finden sehr regelmässig statt und werden an den verschiedenen Orten der Kursanbieter umgesetzt.
- Die Berufsschule findet für die Lernenden während des ersten Jahres an den Montagen und Dienstagen statt, während sie für die Lernenden im zweiten Ausbildungsjahr an den Donnerstagen und Freitagen stattfinden. Damit wird eine ausgeglichene Lastenverteilung am Kantonsspital Münsterlingen bewirkt.
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