Freitag, 6. Januar 2012

Basisdokumentation zur Bildungsverordnung 2012

"Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat eine neue Bildungsverordnung für die kaufmännische Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) erlassen. Der dazugehörige Bildungsplan wurde von der Schweizerischen Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB) erarbeitet. Die beiden Dokumente, die von allen Verbundpartnern mitgestaltet wurden, treten auf Anfang 2012 in Kraft." (Einleitung zur Basisdokumentation zur Bildungsverordnung 2012 - Kauffrau/Kaufmann EFZ; SKKAB)

Die Neuerungen werden in einem Überblick wie folgt vorangestellt:

Lehrbetriebe: Die Leistungsziele der betrieblichen Bildung wurden aktualisiert und anwenderfreundlicher formuliert. Die einzelnen Branchen erhalten mehr Flexibilität und Entwicklungsfreiheit.
Überbetriebliche Kurse: Die überbetrieblichen Kurse wurden stärker auf die Bedürfnisse der Betriebe und Branchen abgestimmt.
Berufsfachschulen: Die Leistungsziele der Berufsfachschulen wurden standardisiert. Dadurch können die Ausbildungsinhalte besser unter den drei Lernorten abgestimmt werden.
Handelsmittelschulen und private Anbieter: Die Bildungsgänge der Handelsmittelschulen und der privaten Anbieter wurden in die Bildungsverordnung integriert.
Büroassistent/-in EBA: Die Bildungsverordnung für Kaufleute EFZ wurde auf jene für Büroassistenten/-innen EBA abgestimmt.


Aus Sicht der Berufsfachschulen wurden die Profilunterscheidungen zwischen B- und E-Profil angeglichen. Die Niveauunterscheidung erfolgt nur noch in der schulischen Ausbildung und nicht bei den ÜK und der betrieblichen Ausbildung. Die Anzahl der Schullektionen wurden jedoch beim B-Profil auf das Niveau des E-Profils angehoben. Die "Selbständige Arbeit" gilt neu sowohl für das E- wie auch (neu) für das B-Profil. - Die Angleichung mag sinnvoll erscheinen, um gerade den Lernenden aus dem B-Profil gleichberechtigtere Berufschancen zu ermöglichen und die gedankliche Vorselektion in den Personalabteilungen zu Ungunsten der Lernenden aus dem B-Profil zu entschärfen.

Aus Sicht der Berufsfachschulen wurden auch die Leistungsziele schweizweit standardisiert und vergleichbar gemacht. Die Vorgabe, dass alle im gleichen Semester das Gleiche erreicht haben sollen, engt die pädagogische Freiheit allerdings ein. Man mag sich vorstellen, dass die Freiheit, ein Thema oder einen Themenkomplex aufzubauen dadurch genommen wird. - Als positiven Punkt der Standardisierung geben die Autoren an, dass die Kooperation zwischen den Lernorten erleichtert wird; alle sprechen von den gleichen Zielen. Lernen an den drei Lernorten wird damit gegenseitig kompatibel. 

Offenkundig tritt die Standardisierung des KV über die gesamte Schweiz im Qualifikationsverfahren in Erscheinung. Die einzelnen Schulen kreieren nicht mehr ihre individuelle LAP-Prüfung. Hier wird es zukünftig nur noch eine zentrale Prüfung geben.

Nach wie vor wird das Berufsbild wie folgt definiert:
"Kaufleute sind dienstleistungsorientierte Mitarbeitende in betriebswirtschaftlichen Prozessen. Ihr Berufsfeld reicht von der Beratung externer und interner Kunden über die Verrichtung administrativer Tätigkeiten bis zur branchenspezifischen Sachbearbeitung. 
Auf der Grundlage gemeinsamer Kompetenzen üben sie ihre Tätigkeit je nach Branche, Unternehmensstrategie und persönlicher Eignung mit unterschiedlichen Schwerpunkten aus. Ihre Haltung ist durch Kundenorientierung, Eigeninitiative und die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen gekennzeichnet."
Abgestellt wir weiterhin auf dem Kompetenzmodell:
Handlungskompetenz =  Fachkompetenz + Methodenkompetenz + Sozial- und Selbstkompetenzen


Bildungsverordnung Kauffrau / Kaufmann EFZ

 

 

 

 

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