Mittwoch, 18. Januar 2012

Überbetriebliche Kurse als Teil einer trialen Berufsausbildungung der Schweiz

Wir sprechen in der Schweiz bereits von einem „Trialen Ausbildungssystems“. Ursprünglich war die Rede von einem „Dualen Ausbildungssystem“. Bei der dualen beruflichen Ausbildung handelt es sich um einen Ausdruck, welcher auf den Deutschen Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen des Jahres 1964 zurückzuführen ist und in der Folgezeit in die Schweiz transportiert wurde. Damit verbunden war die Vorstellung, eine berufliche Grundbildung / eine berufliche Lehre zu lancieren, welche beide Aspekte einer fundierten Berufsausbildung beinhaltet, nämlich das theoretische, berufsspezifische Wissen sowie praxisorientierte Fertigkeiten im alltäglichen Berufseinsatz vor Ort.  


Mit dem Jahr 1978 kam eine dritte Dimension zur beruflichen Grundbildung hinzu. Sie ist auf das im Jahr 1978 beschlossene Berufsbildungsgesetz zurückzuführen: dabei handelt es sich um einen sog. „Dritten Lernort“, in welchem das Ziel umzusetzen ist, sehr gezielt berufliche Fertigkeiten in kompakter und gezielter Form zu vermitteln. Grundlegende Fertigkeiten und Arbeitsmethoden sollten hier weitergegeben werden. Dabei war es weniger das Ziel zu ersetzen als vielmehr Tätigkeiten aus dem Lehrbetrieb zu ergänzen sowie Fähigkeiten, welche zentral für die Ausübung des Berufes sind, unter gezieltem Ressourceneinsatz zu vertiefen.
… Synergien und gegenseitige Erfahrungen gezielt zu nutzen,
… Problemstellungen gemeinsam zu lösen,
… Kernkompetenzen eines Ausbildungsberufes sehr gezielt anzugehen und
… Ressourcen gemeinsam zu nutzen (Kostensparnisse).
Gerade kleinere Betriebe werden dadurch entlastet, indem Sie bestimmte Ausbildungselemente abgeben können und für sich die Lehrlingsausbildung kostengünstiger und effizienter organisieren können.
  • Die Lernenden haben die Chancen, gegenseitig unter der Hilfestellung eines Betreuers / Coaches / Ausbildners …
… sich an Themen heranzutasten sowie
… sich gegenseitig zu befragen und Antworten gemeinsam zu finden.
  • Die Dritten Lernorte bieten im Rahmen der Überbetrieblichen Kurse (ÜK) die nötige Plattform, die Lernenden durch Wiederholung und durch Probieren auf den Alltag im Lehrbetrieb vorzubereiten.
Kantone und die OdA (Organisation der Arbeitswelt => Berufsverbände) haben dabei für ein „ausreichendes“ Angebot an ÜK zu sorgen. In Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern und Trägern der ÜK bestimmen die Berufsverbände die Inhalte, welche in den ÜK zu vermitteln sind, da sie weder von den Berufsfachschulen noch den Lehrbetrieben in ausreichendem Masse gefördert werden können.

So unterschiedlich die Berufsfelder sind, so unterschiedlich sind die ÜK organisiert und unterliegen in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung dem jeweiligen Berufsverband. Nachfolgend ein paar Beispiele für die Anzahl Tage (zu je 8 Stunden), welche die Lernenden unterschiedlicher Berufsgruppen an ÜK-Veranstaltungen zu verbringen haben:

Automobil-Mechatroniker … 64 Tage
Büroassistent … 5 Tage
Elektroinstallateur … 38 Tage
Spengler … 52 Tage
Fleischfachfrau … 6 Tage

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