Samstag, 14. April 2012

Lehrplan 21


Bei "Lehrplan 21" handelt es sich um ein Projekt der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) mit dem Ziel eines gemeinsamen Lehrplans für die deutsch- und mehrsprachigen Kantone der Schweiz. Genauer wird das Projekt wie folgt umschrieben:
"Der Lehrplan 21 ist ein Projekt der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK). Seit Herbst 2010 wird für alle deutsch- und mehrsprachigen Kantone ein gemeinsamer Lehrplan für die Volksschule ausgearbeitet. Damit setzen die 21 Kantone den Artikel 62 der Bundesverfassung um, die Ziele der Schule zu harmonisieren. Voraussichtlich im Frühling 2014 wird der Lehrplan 21 von allen Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren zur Einführung in den Kantonen freigegeben. Anschliessend entscheidet jeder Kanton gemäss den eigenen Rechtsgrundlagen über die Einführung im Kanton."
 

Als weitere Ziele werden angegeben:
  • Umsetzung der Bundesverfassung Art. 62 (Schulwesen); insbesondere des Absatzes 4, welcher wie folgt aufgeführt ist: "4 Kommt auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen zustande, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften. [...] 6 Bei der Vorbereitung von Erlassen des Bundes, welche die Zuständigkeit der Kantone betreffen, kommt der Mitwirkung der Kantone besonderes Gewicht zu."
  • Erleichterung der Mobilität von Familien mit schulpflichtigen Kindern sowie von Lehrpersonen.
  • Allen Kantonen steht es frei den Lehrplan 21 einzuführen, gleichgültig ob sie dem HarmoS-Konkordat beigetreten sind oder nicht.
  • Sämtliche nationalen Bildungsziele werden dem Lehrplan 21 zugrunde gelegt.
  • Der Lehrplan 21 legt fest, was Schüler zu wissen und zu können haben.
  • Der Lehrplan 21 dient als Grundlage für die Koordination von Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen sowie der Lehrmittel.
  • Bei dem Lehrplan 21 handelt es sich um ein Produkt, welches gemeinsam von Lehrpersonen aus der Schulpraxis sowie Fachdidaktikern erarbeitet wird.
  • Durch den Lehrplan 21 wird es möglich, die in den Kantonen anstehenden Lehrplanarbeiten gemeinsam und kostengünstig zu anzugehen.

Prof. Dr. Rudolf Künzli referierte zu dem Thema "Lehrplan 21" und stellte dabei vier Kernaussagen voran:
  1. Lehrplan 21 sei ein Teil eines bildungspolitischen Programms zur Steuerung von Schulen. Er verdeutlicht, dass Volksschulen vom kantonalen zum nationalen Programm gehoben werden. Dabei gehe es nicht um eine inhaltliche Verbesserung des Lehrplans; vielmehr gehe es um die Verbesserung des Instruments Lehrplan als Steuerinstrument.
  2. Es handele sich um einen umfassenden Reformanspruch der Schulen.
  3. Kompetenzorientierung sei der pädagogisch-didaktische Kern.
  4. Definiert werde ein Bündnis von Verwaltung, Wissenschaft und Politik.







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